Club-Anlage

Anfahrtsbeschreibung

Von Duisburg/Moers:
A40 Richtung: Venlo bis Ausfahrt 3/ Wankum:
Richtung: Grefrath/Viersen L39
nach ca. 10,0 km in Hagenbroich links Kempenerstr. L444 nach Oedt
nach ca. 2,5 km hinter Niersbrücke rechts Parkplatz TC-Oedt (Schild Tennisanlage)

Von Krefeld/Hüls:
Richtung Kempen-Außenring B509
hier Richtung Grefrath/Nettetal/Tönisvorst
nach ca. 6 km links abbigen auf Hauptstrasse/L 391
nach ca. 2 km an der Ampel rechts in die Mühlengasse
ca. 150 m hinter Ortsausgangsschild links Parkplatz TC-Oedt (Schild Tennisanlage)

Von Düsseldorf/Neuss/Kaarst
A52 bis Neersener Kreuz
bei Ausfahrt 10: Richtung Krefeld A 44
direkt rechts Ausfahrt 22: Neersen
links Richtung: Viersen, B 7
nach ca 2,5 km an der 3.  Ampel rechts: Richtung Viersen-Süchteln
immer geradeaus bis Oedt (ca. 10,0 km)
in Oedt bis Ampel, hier links:  Schild Sportstätten
ca. 150 m hinter Ortsausgangsschild links Parkplatz TC-Oedt (Schild Tennisanlage)


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Haus und Spielordnung

  1. Der Sportwart gibt Mitteilungen und Anordnungen für den Spielbetrieb durch Aushang am “Schwarzen Brett” bekannt.
  2. Die Clubmitglieder werden rechtzeitig darüber informiert, wenn Veranstaltungen oder Turniere auf dem Tennisgelände bzw. im Hause stattfinden.
  3. Jedes Clubmitglied wird angehalten, den Tennisplatz insbesondere zu Saisonbeginn zu schonen und nach dem Tennisspiel die Platzpflege durch Abziehen und Linienfegen vorzunehmen.
  4. Aus Gründen der Sauberhaltung wird gebeten, das Clubhaus nebst Umkleideräumen nicht mit Tennisschuhen zu betreten. Tennisschuhe können vor dem Clubhaus abgestellt werden
  5. Hunde sind an der Leine bzw. “bei Fuß” zu führen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
  6. Auf den Plätzen der Tennisanlage darf ausschließlich in regulären Tennisschuhen gespielt werden.
  7. Picknick ist auf dem Tennisgelände nicht gestattet. Nach Absprache besteht jederzeit die Möglichkeit, auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten des Tennisclubhauses den Betrieb zu öffnen.
  8. Für umherliegende Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  9. Auf die gesonderte Regelung für Gäste und Gastbeiträge wird verwiesen.